Gutachten im Bereich Photovoltaik und Solarthermie

Objektive Ertragsanalyse

Ohne visuelle Prüfung geht es nicht
Bleiben Photovoltaik-Anlagen (aber auch heizungsunterstützende solarthermische Anlagen) deutlich hinter der Prognose zurück, kann das viele Ursachen haben. Ob auftretende Probleme auf die Leitungsführung, defekte Solarmodule, fehlerhafte Wechselrichter oder gar Bau- oder Montagefehler zurückzuführen sind, ist meist erst nach eingehender Prüfung zu klären.

Überblick und Einzelkomponenten
Eine visuelle Überprüfung der Photovoltaik-Anlage („Inaugenscheinnahme“), bei der sich der Photovoltaik-Gutachter einen Überblick über die Solaranlage verschafft, ist unerlässlich. Bei dieser Vor-Ort-Prüfung wird neben dem Gesamtaufbau der Photovoltaikanlage auch der Zustand der Komponenten, die Leitungsführung, die Elektroinstallation und nicht zuletzt die Dokumentation gesichtet.

Bestandsaufnahme nach DIN VDE
Ausgangspunkt einer Bestandsaufnahme sind die gesetzlichen Vorschriften und die relevanten Normen des Verband der Elektrotechnik und Elektronik (VDE). Einschlägig sind hier u.a. die DIN VDE 0100 Teil 712 (Anforderungen an Solar-Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme) und grundsätzlich die entsprechenden Teile der DIN VDE.

Materialeignung im Einzelfall
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird zudem überprüft, ob die verbauten Komponenten auch tatsächlich für den Einsatzort eignen bzw. für die konkrete Verwendung zugelassen sind. Materiell geht es hier um Temperatur- und UV-Beständigkeit der einzelnen Anlagenkomponenten, Abstandsnormen für Wechselrichter, Stringsicherung und Überspannungsschutz  sowie die Wärmeabfuhr z.B. in den Generatoranschlusskästen.

Schadengutachten

Sachverständigen-Gutachten schaffen Klarheit
Als Experte bzw. Gerichtsgutachter für Photovoltaik und Solare Wärme erstelle ich objektive Ertragsanalysen bzw. Schadengutachten. Bleibt eine Anlage deutlich hinter den Erwartungen zurück, werden Solarmodule, Wechselrichter, Konstruktion und handwerkliche Ausführung akribisch geprüft, die Ergebnisse detailliert aufgelistet. Mängel der Solarmodule (Solarpanel) und Installationsfehler können z.B. per Infrarot-Thermografie aufgedeckt und dokumentiert werden. Zu den häufigsten Ursachen zählen in der Praxis – neben defekten Solarmodulen – Montagefehler und fehlerhafte Planung.

Mängel und begründete Ansprüche objektiv belegen
Den Schaden beklagt meist der Bauherr bzw. Investor der Solaranlage gegenüber dem ausführenden Handwerker.  Ein objektives Gutachten schafft so zunächst Klarheit über den Sachverhalt. Kommt es mit Planern, Handwerkern oder Lieferanten bzw. Herstellern (trotzdem) zum Streit bez. der Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder der Gewährleistungs- und Garantiepflichten, kann ein objektives Gutachten allerdings auch der gerichtlichen Durchsetzung begründeter Ansprüche dienen.

Sachverständigen-Gutachten im Rechtsstreit

Detaillierte Schadengutachten
Vielfach komplexer ist die Situation, wenn mutmaßlich verursacht durch Defekte der Solaranlage, erhebliche Schäden an der Anlage selbst oder gar an den sie tragenden Gebäuden auftreten. Kommt es gar zu Bränden, beginnt die akribische Arbeit des Gutachters regelmäßig in dem hinterlassenen Brandschutt.

Privat-Gutachten im Rechtsstreit
Objektive Sachverständigen-Gutachten dienen – unbesehen des Auftraggebers – der tatsächlichen Beurteilung des Sachverhalts. Vielfach werden Sachverständige auch im gerichtlichen Verfahren als Zeugen hinzugezogen und zu den Details der von ihnen vorgelegten Gutachten befragt.

Europaweit gutachterlich tätig
Auch wenn Ihre Solaranlage nicht in Hessen, Thüringen oder Niedersachsen steht, dürfen Sie mich gerne kontaktieren – ich arbeite deutschland- und europaweit.


Thomas Bürger

Sachverständiger und Gerichtsgutachter
für Photovoltaik und Solare Wärme
Hessisch-Lichtenau, Hessen
Tel.05602 – 915100
info@solar-gutachten.com