Fachbegriffe Erneuerbare Energie

Einspeisevergütung
Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde bereits im Jahr 2000 festgelegt, dass die Netzbetreiber allen Eigentümern einer Photovoltaikanlage für den Strom, den sie in das öffentlich Netz einspeisen, eine Vergütung erhalten. Die jeweilige Höhe der Einspeisevergütung wird vom Gesetzgeber bestimmt und regelmäßig angepasst.

Erneuerbare Energien / Renewable energies
Unter erneuerbaren bzw. regenerativen Energien werden Energiequellen verstanden, die im menschlichen Zeithorizont für nachhaltige Energieversorgung praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Damit grenzen sie sich von fossilen Energiequellen ab, die endlich sind oder sich erst über den Zeitraum von Millionen Jahren regenerieren. Erneuerbare Energiequellen gelten, neben der effizienten Nutzung von Energie, als wichtigste Säule einer nachhaltigen Energiepolitik (englisch sustainable energy) und der Energiewende. Zu den erneuerbaren Energien zählen Bioenergie (Biomassepotenzial), Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie (Phtotovoltaik, Solarthermie) und nicht zuletzt die Windenergie.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins deutsche Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Seit 2000 wird es fortgeschrieben und erweitert schrittweise das vorangehende Stromeinspeisungsgesetz. Zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien wird die sogenannte EEG-Umlage erhoben.

Gewährleistung / Garantie
Auch bei Solaranlagen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht – in der Regel sind das zwei Jahre. Private Betreiber beauftragen in der Regel einen Solarinstallateur mit der Planung und Ausführung und erwerben die Solaranlage am Ende mittels Kaufvertrag und Rechnungsausgleich. Dann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Vor Ablauf dieser Frist wird dringend empfohlen, die Anlage auf Mängel prüfen zu lassen. Werden Mängel festgestellt, ist der Solarinstallateur zur Mängelbeseitigung verpflichtet.

Gutachter / Sachverständiger für Photovoltaik / Expert for photovoltaics
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person oder eine Behörde mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, der eine Prüfung der besonderen Sachkunde und Eignung vorangeht, ist in Deutschland über §36 Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Gutachter für Photovoltaik überprüfen und begutachten Photovoltaikanlagen, stellen ggfs. Mängel fest, dokumentieren diese nachvollziehbar, und können die Mängelbeseitigung beratend begleiten. Auftraggeber von Photovoltaik-Gutachtern können neben Eigentümern und Betreiber von Photovoltaikanlagen auch Versicherungen sein. Beauftragt ein Gericht einen Gutachter, spricht man gemeinhin von Gerichtsgutachten.

Photovoltaik / Photovoltaics 
Unter Photovoltaik (auch: Fotovoltaik), oft als PV abgekürzt, versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie. Mittels Solarzellen, auch: Solarpanels- oder Kollektoren genannt, wird das Sonnenlicht gesammelt. Ein Wechselrichter wandelt die Gleichspannung in Wechselspannung um, die als Wechselstrom ins Netzt eingespeist, im Haushalt verbraucht oder zur Aufladung von Batterien verwendet werden kann. Zur netzgebundene Stromerzeugung haben sich in Deutschland Photovoltaikanlagen auf privaten wie gewerblichen Dachflächen und als Freiflächenanlagen durchgesetzt.

Sachverständiger / expert
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person oder eine Behörde mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, der eine Prüfung der besonderen Sachkunde und Eignung vorangeht, ist in Deutschland über §36 Gewerbeordung gesetzlich geregelt.

Solarthermie / solar-thermal energy
Unter Solarthermie, auch Solarwärme genannt, versteht man die Umwandlung der Sonnenenergie durch z. B. thermische Solaranlagen in nutzbare thermische Energie. Solarthermie zählt zu den erneuerbaren Energien. In Privathaushalten dient Solarthermie in der Regel der Warmwassererzeugung bzw. Heizungsunterstützung. Im gewerblichen oder industriellen Maßstab dient sie häufig zur Warmwasser- und Prozesswärmeerzeugung.

Wirtschaftlichkeitsberechnung Solarenergie
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von PV-Anlagen und solarthermischen Systemen ist aufgrund der vielen individuellen Einflussfaktoren. Neben den Investitions- und Finanzierungskosten gehen Betriebs- und Wartungskosten genauso in die Berechnung ein, wie Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und die erwartete Energiepreis-Steigerungsrate. Der Amortisationszeitpunkt eine PV-Anlage ist kann daher bei Erstellung nur annähernd berechnet werden.

Windlast (Din 1055-4)
Die Windlast ist ein wichtiger Faktor, den es bei der Konzeption von Solaranlagen unbedingt zu bedenken gilt. Solarmodule können von der Windlast im Extremfall  aus der Verankerung gerissen werden – und verursachen dann meist noch weitere Schäden an Dach und Photovoltaikanlage. Grundsätzlich gilt: Je höher die Windlast, umso größer sollte der Abstand zum Dachrand gewählt werden. Vorschriften, Informationen und Berechnungsmethoden zur Windlast finden sich in der Norm DIN 1055-4.


Thomas Bürger

Sachverständiger und Gerichtsgutachter
für Photovoltaik und Solare Wärme
Hessisch-Lichtenau, Hessen
Tel.05602 – 915100
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